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LSG Hamburg, 26.06.2019 - L 2 U 33/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- sozialrechtsiegen.de
Unfallbedingte MdE bei Teilamputation eines Zeigefingers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Festsetzung der MdE für Gesundheitseinschränkungen nach einer Fraktur des Zeigefingers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 13.07.2017 - S 36 U 149/16
- LSG Hamburg, 26.06.2019 - L 2 U 33/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87
Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der …
Auszug aus LSG Hamburg, 26.06.2019 - L 2 U 33/17
Es ist auf den Maßstab der individuellen Erwerbsfähigkeit des Verletzten vor Eintritt des Versicherungsfalls abzustellen (BSG, Urteil vom 26. November 1987 - 2 RU 22/87, SozR 2200 § 581 Nr. 27). - BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer …
Auszug aus LSG Hamburg, 26.06.2019 - L 2 U 33/17
Für einen Arbeitsunfall ist nach § 8 Abs. 1 SGB VII in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist hingegen keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 25/12 R, BSGE 115, 256).
- LSG Hamburg, 26.06.2019 - L 2 U 34/17
Festsetzung der MdE für Gesundheitseinschränkungen nach einer Fraktur des …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Prozessakte, die beigezogenen Akten L 2 U 33/17, S 36 U 85/16 und S 36 U 151/16, die Verwaltungsakte und die Sitzungsniederschrift vom 26. Juni 2019 ergänzend Bezug genommen.